Bei Teilnahme am Tiergesundheitsdienst ist für die Anwendung und Lagerung von Tierarzneimitteln der Schulungsnachweis für die Module 1 und 3 zu erbringen. Diese Schulung ist Voraussetzung um TGD-pflichtige Tierarzneimittel anwenden zu dürfen.
Inhalt: - Modul 1: gesetzliche Rahmenbedingungen, Arzneimittelanwendung und -lagerung, Pharmakologie - Modul 3: Hygienemaßnahmen