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Rechtliche Aspekte in der Forstwirtschaft

Rechtliche Gesichtspunkte der Waldbewirtschaftung im Jahreskreis

Im Laufe eines Wirtschaftsjahres ist der/die Waldbauer/bäuerin mit unterschiedlichen Gesichtspunkten der Waldbewirtschaftung konfrontiert. Eine rechtlich sichere Handhabe z.B. der geplanten Holzfällung (Haftung, Sperre, Straßensperre, Nachbarrecht,...) bzw. Wiederaufforstung/Neuaufforstung wie auch des Umgangs mit sich im Wald aufhaltenden betriebsfremden Personen ist mit Grundlage einer stabilen Wirtschaftsführung. Anhand von Beispielsgruppen werden die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen (insbesondere Forstgesetz) erläutert.

Inhalt:
- Welche rechtliche Bestimmungen gelten für den Forstbereich?
- Worauf muss im Speziellen im Forstbereich geachtet werden?
- Haftung, Straßensperre, Nachbarrecht, etc.

Kursdauer: 3,5 Einheiten
Zielgruppe: Waldbesitzer/innen
Kursbeitrag: € 68,00 ungefördert
€ 37,00 gefördert
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung (LE) 2014 - 2020

Zahlreiche Bildungsmaßnahmen des LFI Salzburg werden mit der Förderungsmaßnahme "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft" gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über das "Programm für Ländliche Entwicklung in Österreich 2014 - 2020" gefördert.

Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Salzburg als vom BMLRT anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt.
Dadurch kann das LFI Salzburg für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen. Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig.

Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen. Eine Ausnahme besteht bei Veranstaltungen, die der Information über die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft dienen. Hier ist nur ein Kursbeitrag (gefördert) ausgewiesen.

Förderbare Personen
Der geförderte Kursbeitrag kann in der Regel von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:

  • Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
  • Mitarbeitende/r Familienangehörige/r (am Betrieb wohnhaft)
  • zukünftige Hofübernehmer/in (Bestätigung des Betriebes nötig)
  • in der Land- und Forstwirtschaft unselbstständig Tätige (als Nachweis gilt die Anmeldung als zumindest geringfügig Beschäftigter)
  • Bei Veranstaltungen, wo nur ein geförderter Kurspreis angegeben ist, erhalten auch Personen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft den geförderten Kursbeitrag.
Daher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben, damit das LFI Salzburg den geförderten Kursbeitrag in Rechnung stellen kann. Ausnahme bei Veranstaltungen mit nur einem geförderten Kursbeitrag.

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen, auch bei geförderten Kursbeiträgen, sind daher möglich.

Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Salzburg:
Katharina Haring, Tel. +43 662 641248 333

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Fachbereich: Unternehmensführung
Mitzubringen: Schreibmaterial

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