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Erntezeit im Selbstversorgergarten

Die reiche Gemüseernte aus dem eigenen Garten richtig lagern,

den Boden für das nächste Jahr optimal vorbereiten und aus Fehlern im Anbau für das nächste Jahr lernen. Auch die richtige Fruchtfolgeplanung und der Anbau von Wintergemüse werden besprochen. Schöpfen Sie aus dem reichen Wissen von Josef Wesenauer, Obmann des Obst- und Gartenbauvereines, vermittelt an einem besonderen Ort, seinem Rosenlehen in Faistenau.

Weitere Punkte:

  • Grundlagen des Biogärtners
  • Ernte und Einlagerung
  • Planung der Fruchtfolge fürs nächste Jahr
  • Erkennen von Schädlingen
  • Boden, richtige Kompostierung und Düngung
  • Fehler in der Kulturführung
  • Kultivierung von Wintergemüse
Kursdauer: 0 Einheiten
Zielgruppe:

Biobäuerinnen, Bauern, Konsumenten, Mitglieder der Obst und Gartenbauvereine

Kursbeitrag: 40,00 € Kursgebühr gefördert
74,00 € Kursgebühr
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung (LE) 2014 - 2020

Bildungsförderung für den Ländlichen Raum
Zahlreiche Bildungsmaßnahmen des LFI Salzburg können mit der Förderungsmaßnahme "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft" gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über das "Programm für Ländliche Entwicklung in Österreich 2014 - 2020" gefördert werden.
 
Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Salzburg als vom BMLRT anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt.
Dadurch kann das LFI Salzburg für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen. Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig.
Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.

Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen. Eine Ausnahme besteht bei Veranstaltungen, die der Information über die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft dienen. Hier ist nur ein Kursbeitrag (gefördert) ausgewiesen.

Förderbare Personen
Der geförderte Kursbeitrag kann in der Regel von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:

  • Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
  • Mitarbeitende/r Familienangehörige/r (am Betrieb wohnhaft)
  • zukünftige Hofübernehmer/in (Bestätigung des Betriebes nötig)
  • in der Land- und Forstwirtschaft unselbstständig Tätige (als Nachweis gilt die Anmeldung als zumindest geringfügig Beschäftigter)
Daher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) unbedingt anzugeben, damit das LFI Salzburg den geförderten Kursbeitrag in Rechnung stellen kann. 

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die im Bildungsprogramm bzw. auf der LFI Website sbg.lfi.at angeführten geförderten Kursbeiträge.


 

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Fachbereich: Natur und Garten
Anrechnung: 3 Stunde(n) für ÖPUL23-BIO

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