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Frauenpower im Wald

Motorsägenkurs für Frauen

Selbst ist die Frau. Ob Sie bei der Holzernte im Wald mitarbeiten oder einfach eine Kleinigkeit mit der Motorsäge zu erledigen haben: In diesem Kurs lernen Sie den sicheren Umgang mit der Motorsäge.

Ein Kurs speziell für Frauen, die Interesse am Wald und der Waldarbeit haben.

Inhalt:
- Schutzkleidung, Sicherheitsvorkehrungen & sichere Handhabung der Motorsäge

- Funktionweise der Motorsäge inkl. Schärfen der Kette

- Verschiedene Schnitttechniken üben (z. B. Einstechen, Fächerschnitt)

- kontrolliertes Arbeiten im Schwachholz

Kursdauer: 8 Einheiten
Zielgruppe: Frauen, die Grundkenntnisse in der Motorsägenhandhabung erlangen wollen
Kursbeitrag: 298,00 € Kursgebühr
107,00 € Kursgebühr gefördert
Bildungsförderung der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan 2023-2027

Bildungsförderung der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan 2023-2027

Die Bildungsförderung im Rahmen der ländlichen Entwicklung ist ein zentraler Bestandteil des GAP-Strategieplans 2023–2027.
Der Strategieplan zielt darauf ab, die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern und den Agrarsektor für die Herausforderungen der Zukunft zu stärken.
Bildungsmaßnahmen spielen hierbei eine Schlüsselrolle, da sie den Wissenstransfer, die Innovation sowie die berufliche Qualifikation der Landwirte und der ländlichen Bevölkerung unterstützen.
Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Salzburg als vom BMLFUW anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt. Dadurch kann das LFI Salzburg für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen.

Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig. Aus diesem Grund sind bei allen unseren geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.

Förderbare Personen

Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind.
Ebenso sind alle Personen von Betrieben förderbar, die über eine landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) verfügen. D.h. Lehrkräfte von lfw. Schulen sind förderbar, wenn der Lehrbetrieb der Schule über eine Betriebsnummer verfügt.
Um die Förderung zu erhalten, ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben, damit bei der Abwicklung im LFI der geförderte Kurspreis in Rechnung gestellt werden kann.
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden.

Die Fördermittel werden von Bund, Ländern und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Salzburg unter 050 2595 - 3360.

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Fachbereich: Forst- und Holzwirtschaft
Mitzubringen: funktionstüchtige Motorsäge und Werkzeug für Instandsetzungsarbeiten, Schnittschutzkleidung und Schuhwerk mit Schutzkappe

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ARTIKEL ZUM KURS

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Aus- und Weiterbildung in der Forstwirtschaft

Nutzen Sie unser umfangreiches Bildungsangebot!

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