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203 Kurse verfügbar
(alle anzeigen)
  1. Salzburg

Geschäftsbedingungen des LFI Salzburg

(Stand Oktober 2025)

Geschäftszeiten

Montag bis Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr

Medieninhaber und Herausgeber

Ländliches Fortbildungsinstitut Salzburg
Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg
T: 050 2595 - 3360
M: lfi@lk-salzburg.at
W: www.sbg.lfi.at
ZVR Nr. 187906870

Anmeldung

Die Reservierung der Teilnehmer:innenplätze erfolgt in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldeeingänge, die rechtsverbindlich sind. Wenn nicht anders angegeben, hat die Anmeldung zu einer Veranstaltung bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn online über sbg.lfi.at oder telefonisch zu erfolgen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen am 1. Kurstag kann der Teilnehmer:innenplatz an eine/n weitere/n Interessentin/Interessenten vergeben werden. Die Teilnahmebestätigung wird nur dann ausgestellt, wenn mindestens 80% der Veranstaltungsdauer absolviert werden.

Kursbeiträge/Zahlungsbedingungen

Kursbeiträge sind mittels Banküberweisung zu entrichten. Der Zeitpunkt der Rechnungslegung ist veranstaltungsabhängig. Der Rechnungsbetrag ist VOR Kursbeginn bzw. innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.
Bei Onlinekursen ist die Teilnahmegebühr mit Zusendung der Zugangsinformationen fällig. Bei Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse stimmt die/der Kundin/Kunde ausdrücklich zu, dass die Rechnung ausschließlich elektronisch an diese E-Mail-Adresse versendet wird.
Geförderte Kursbeiträge (Bildungsförderung der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan 2023-2027): Bei falschen kundenseitigen Angaben von förderrelevanten Daten (z.B. landw. Betriebsnummer) behält sich das LFI Salzburg vor, zu Unrecht bezogene Fördermittel nachträglich in Rechnung zu stellen.

Stornogebühr

Bei Abmeldung bis 14 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn wird keine Stornogebühr verrechnet. Für eine Absage nach Ablauf dieser Frist werden 50 % des Kursbeitrages verrechnet. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, Abbruch oder bei einseitiger Beendigung wird der gesamte Kursbeitrag in Rechnung gestellt. Bei Nominierung einer Ersatzperson entfällt die Stornogebühr. Eine Abmeldung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Ist eine Teilnahme an Onlineveranstaltungen (ausgenommen Onlinekurse) aufgrund technischer Probleme nicht möglich, muss dies dem Veranstalter vor Veranstaltungsende nachvollziehbar mitgeteilt werden.

Widerruf/Rücktritt

Die/der Teilnehmende kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag bzw. von einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (insbesondere Internet, E-Mail) ohne Angabe von Gründen schriftlich (per Brief oder E-Mail) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (=Tag der Online-Buchung bzw. Tag der abgegebenen Vertragserklärung) und gilt als gewahrt, wenn die/der Teilnehmende eine schriftliche Rücktrittserklärung innerhalb der Frist übermittelt. Für die Wahrung der Rücktrittsfrist ist es ausreichend, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist abgesendet wird (entscheidend ist das Datum des Postaufgabescheines).
Das Widerrufsformular finden Sie im unterhalb der AGBs und ist an folgende Adresse zu richten: LFI Salzburg, Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg oder per E-Mail an: lfi@lk-salzburg.at
Erfolgt die Anmeldung erst innerhalb von 14 Tagen vor Beginn einer Veranstaltung, erklären Sie ausdrücklich, dass mit der Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen werden soll. Sollte die Weiterbildungsveranstaltung schon vor einer etwaigen Rücktrittserklärung gestartet sein, werden die anteiligen Kosten dafür in Rechnung gestellt. Mit vollständiger Vertragserfüllung vor Abgabe einer Rücktrittserklärung verlieren Sie Ihr Rücktrittsrecht.

Organisatorische Änderungen/Absage einer Veranstaltung

Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnehmer:innenzahl ab. Der Veranstalter behält sich Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten sowie eventuelle Absagen vor. Bereits entrichtete Kursbeträge werden im Falle von Veranstaltungsabsagen zurücküberwiesen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird – soweit der Schaden nicht durch den Veranstalter oder eine Person, für die der Veranstalter einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde – ausgeschlossen. Die Teilnehmer werden von einer Absage rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Ebenso behält sich der Veranstalter vor, eine Veranstaltung nicht als Präsenzveranstaltung, sondern als Online-Veranstaltung (z.B. über Zoom) durchzuführen. Die Teilnehmer werden auch hiervon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Aus Absagen oder Terminverschiebungen entstehen - soweit gesetzlich möglich - keine Ersatzansprüche für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.

Ausschluss von Kursteilnahme

Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall auch ohne Angabe von Gründen, Personen oder Organisationen zu einer Veranstaltung nicht zuzulassen oder wegzuweisen, insbesondere dann, wenn nach unserer subjektiven Einschätzung das Erreichen der Veranstaltungsziele gefährdet ist.

Teilnahmebestätigungen und Zertifikate

Die Teilnehmenden erhalten bei mindestens 80 %-iger Anwesenheit eine Teilnahmebestätigung des LFI Salzburg. Nach erfolgreicher Absolvierung eines LFI-Zertifikatslehrganges erhalten die Teilnehmenden ein vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLFUW) anerkanntes Zertifikat. Die Ausstellung von Duplikaten für Teilnahmebestätigungen und Zertifikate ist möglich, Bearbeitungsgebühren werden eingehoben.

Veranstaltungspakete, Zugangsdaten

Zugangsdaten zu digitalen Weiterbildungen sind nicht auf andere Personen übertragbar. Der Einzelpreis von in Paketen enthaltenen jedoch nicht beanspruchten Veranstaltungen kann nicht refundiert bzw. nicht bei Veranstaltungen außerhalb des Gültigkeitszeitraums geltend gemacht werden.

Schulungsunterlagen, Aufzeichnungen von live-Online-Veranstaltungen und Bild-/Tonaufnahmen

Den Teilnehmenden überlassene Seminarunterlagen (analog wie digital) dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters weder vervielfältigt noch Dritten überlassen werden.
Den Teilnehmenden überlassene Seminarunterlagen oder Datenträger dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters weder vervielfältigt noch Dritten überlassen werden. Bild- & Tonaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Vortragenden nicht gestattet.

Datenschutzhinweise

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch das Ländliche Fortbildungsinstitut Salzburg als datenschutzrechtlich Verantwortliche. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für die Ausbildung im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten sind die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt sowie gesetzliche Verpflichtungen, denen wir unterliegen (unter anderem das Land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Ausbildungsgesetz 2024, LFBAG 2024). Die Verarbeitung erfolgt in dem zur Erfüllung unserer gesetzlich festgelegten Aufgaben (§ 44 Abs 1 LFBAG 2024) erforderlichen Ausmaß.
Sofern Sie im Rahmen der Anmeldung zu einer Ausbildungsmaßnahme Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, übermitteln wir Ihnen die vertragsgegenständliche Rechnung an diese E-Mail-Adresse. Die Rechtsgrundlage für diese Übermittlung ist die Vertragserfüllung (Art 6 Abs 1 lit b Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)).
Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter https://sbg.lfi.at/datenschutz

Bildungsförderung für den ländlichen Raum

Die Bildungsförderung im Rahmen der ländlichen Entwicklung ist ein zentraler Bestandteil des GAP-Strategieplans 2023–2027.
Der Strategieplan zielt darauf ab, die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern und den Agrarsektor für die Herausforderungen der Zukunft zu stärken.
Bildungsmaßnahmen spielen hierbei eine Schlüsselrolle, da sie den Wissenstransfer, die Innovation sowie die berufliche Qualifikation der Landwirte und der ländlichen Bevölkerung unterstützen.
Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.
 
Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Salzburg als vom BMLFUW anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt.
Dadurch kann das LFI Salzburg für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen. Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig.
Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.
 
Förderbare Personen:
Der geförderte Kursbeitrag kann in der Regel von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:
  • Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
  • Mitarbeitende/r Familienangehörige/r (am Betrieb wohnhaft)
  • zukünftige Hofübernehmer/in (Bestätigung des Betriebes nötig)
  • in der Land- und Forstwirtschaft unselbstständig Tätige (als Nachweis gilt die ÖGK Anmeldung als zumindest geringfügig Beschäftigter)
Daher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS Nummer) unbedingt anzugeben, damit das LFI Salzburg den geförderten Kursbeitrag in Rechnung stellen kann.
 
Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die im Bildungsprogramm bzw. auf der LFI Website sbg.lfi.at angeführten geförderten Kursbeiträge.

Bildungsscheck des Landes Salzburg

Detaillierte Informationen, die Fördervoraussetzungen und den Förderantrag zum Salzburger Bildungsscheck finden Sie auf der Homepage der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden – www.salzburg.gv.at/bildungsscheck, Tel.: +43 662 8042-3600, Mail: bildungsscheck@salzburg.gv.at

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg.

Disclaimer

Die Benutzung dieser Seite geschieht auf eigene Gefahr. Alle Marken sind Eigentum der jeweiligen Marken-Inhaber. Diese Informationen entsprechen den Anforderungen des (österr.) §5 ECG und Offenlegung gem. §25 MedienG.

Copyright/Markenschutz

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Der Markenname "LFI", der Schriftzug, die Wort-Bild-Marke sind eingetragene Markenzeichen.

Credits

Technische Umsetzung: www.digiconcept.net
Fotopools: LFI, LK, adobe stock
Portraits der MitarbeiterInnen: LFI Salzburg

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Autor/in: LFI Salzburg | 22.07.2015
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