Geschäftsbedingungen des LFI Salzburg
Geschäftszeiten
Montag bis Donnerstag | 08.00 bis 12.00 Uhr | 13.00 bis 16.00 Uhr |
Freitag | 08.00 bis 12.00 Uhr |
Medieninhaber und Herausgeber
Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg
T: 050 2595 - 3360
M: lfi@lk-salzburg.at
W: www.sbg.lfi.at
ZVR Nr. 187906870
Anmeldung
Die Reservierung der Teilnehmer:innenplätze erfolgt in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldeeingänge, die rechtsverbindlich sind. Wenn nicht anders angegeben, hat die Anmeldung zu einer Veranstaltung bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn online über sbg.lfi.at oder telefonisch zu erfolgen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen am 1. Kurstag kann der Teilnehmer:innenplatz an eine/n weitere/n Interessentin/Interessenten vergeben werden. Die Teilnahmebestätigung wird nur dann ausgestellt, wenn mindestens 80% der Veranstaltungsdauer absolviert werden.
Kursbeiträge/Zahlungsbedingungen
Bei Onlinekursen ist die Teilnahmegebühr mit Zusendung der Zugangsinformationen fällig. Bei Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse stimmt die/der Kundin/Kunde ausdrücklich zu, dass die Rechnung ausschließlich elektronisch an diese E-Mail-Adresse versendet wird.
Geförderte Kursbeiträge (Bildungsförderung der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan 2023-2027): Bei falschen kundenseitigen Angaben von förderrelevanten Daten (z.B. landw. Betriebsnummer) behält sich das LFI Salzburg vor, zu Unrecht bezogene Fördermittel nachträglich in Rechnung zu stellen.
Stornogebühr
Widerruf/Rücktritt
Das Widerrufsformular finden Sie im unterhalb der AGBs und ist an folgende Adresse zu richten: LFI Salzburg, Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg oder per E-Mail an: lfi@lk-salzburg.at
Erfolgt die Anmeldung erst innerhalb von 14 Tagen vor Beginn einer Veranstaltung, erklären Sie ausdrücklich, dass mit der Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen werden soll. Sollte die Weiterbildungsveranstaltung schon vor einer etwaigen Rücktrittserklärung gestartet sein, werden die anteiligen Kosten dafür in Rechnung gestellt. Mit vollständiger Vertragserfüllung vor Abgabe einer Rücktrittserklärung verlieren Sie Ihr Rücktrittsrecht.
Organisatorische Änderungen/Absage einer Veranstaltung
Ausschluss von Kursteilnahme
Teilnahmebestätigungen und Zertifikate
Die Teilnehmenden erhalten bei mindestens 80 %-iger Anwesenheit eine Teilnahmebestätigung des LFI Salzburg. Nach erfolgreicher Absolvierung eines LFI-Zertifikatslehrganges erhalten die Teilnehmenden ein vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLFUW) anerkanntes Zertifikat. Die Ausstellung von Duplikaten für Teilnahmebestätigungen und Zertifikate ist möglich, Bearbeitungsgebühren werden eingehoben.
Veranstaltungspakete, Zugangsdaten
Schulungsunterlagen, Aufzeichnungen von live-Online-Veranstaltungen und Bild-/Tonaufnahmen
Den Teilnehmenden überlassene Seminarunterlagen oder Datenträger dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters weder vervielfältigt noch Dritten überlassen werden. Bild- & Tonaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Vortragenden nicht gestattet.
Datenschutzhinweise
Sofern Sie im Rahmen der Anmeldung zu einer Ausbildungsmaßnahme Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, übermitteln wir Ihnen die vertragsgegenständliche Rechnung an diese E-Mail-Adresse. Die Rechtsgrundlage für diese Übermittlung ist die Vertragserfüllung (Art 6 Abs 1 lit b Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)).
Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter https://sbg.lfi.at/datenschutz
Bildungsförderung für den ländlichen Raum
Der Strategieplan zielt darauf ab, die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern und den Agrarsektor für die Herausforderungen der Zukunft zu stärken.
Bildungsmaßnahmen spielen hierbei eine Schlüsselrolle, da sie den Wissenstransfer, die Innovation sowie die berufliche Qualifikation der Landwirte und der ländlichen Bevölkerung unterstützen.
Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.
Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Salzburg als vom BMLFUW anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt.
Dadurch kann das LFI Salzburg für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen. Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig.
Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.
Förderbare Personen:
Der geförderte Kursbeitrag kann in der Regel von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:
- Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
- Mitarbeitende/r Familienangehörige/r (am Betrieb wohnhaft)
- zukünftige Hofübernehmer/in (Bestätigung des Betriebes nötig)
- in der Land- und Forstwirtschaft unselbstständig Tätige (als Nachweis gilt die ÖGK Anmeldung als zumindest geringfügig Beschäftigter)
Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die im Bildungsprogramm bzw. auf der LFI Website sbg.lfi.at angeführten geförderten Kursbeiträge.
Bildungsscheck des Landes Salzburg
Gerichtsstand
Disclaimer
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Kein Teil dieser Seite darf ohne die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung vom LFI auf welche Art oder für welchen Zweck auch immer verwendet werden.
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Credits
Fotopools: LFI, LK, adobe stock
Portraits der MitarbeiterInnen: LFI Salzburg