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ZL "Urlaub am Bauernhof" Rufseminar

Zertifikatslehrgang

Die einzigartige Symbiose zwischen moderner Gästebeherbergung und aktiver Landwirtschaft macht den Betriebszweig Urlaub am Bauernhof als weiteres betriebliches Standbein interessant.

Der Erfolg mit dem Betriebszweig Urlaub am Bauernhof braucht aktives Unternehmertum.

Dafür schaffen Bildung und Weiterbildung die beste Basis. Im Zertifikatslehrgang Urlaub am Bauernhof wird vielfältiges, touristisches Fachwissen auf einem attraktiven Ausbildungsniveau vermittelt. Durch gute Fachkenntnisse in Kombination mit entsprechender Berufserfahrung entsteht die perfekte Unternehmerkompetenz für Urlaub am Bauernhof.

Dieser kompakte Ausbildungslehrgang ist für Neueinsteiger in den Betriebszweig Urlaub am Bauernhof und aktive Vermieter*innen empfehlenswert! Lebenslanges Lernen garantiert neuen Schwung und stärkt die Unternehmerkompetenz, auch in

Problem- und Krisensituationen.

Dauer des Zertifikatslehrgangs: 136 Unterrichtseinheiten bzw. 17 Tage

Inhalt des Lehrgangs:

- Bewusstseinsbildung und Kommunikation

- Marketing mit Schwerpunkt E-Marketing, Bauernhofangebot mit Mehrwert

- Recht und Versicherungen

- unternehmerisches Fachwissen wie Kostenrechnung, Aufzeichnungen,

Arbeitsmanagement

- Ausbildungsabschluss: Detailliertes Betriebs- und Marketingkonzept

Kursdauer: 136 Einheiten
Zielgruppe:

Interessenten

Kursbeitrag:
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung (LE) 2014 - 2020

Bildungsförderung für den Ländlichen Raum
Zahlreiche Bildungsmaßnahmen des LFI Salzburg können mit der Förderungsmaßnahme "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft" gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über das "Programm für Ländliche Entwicklung in Österreich 2014 - 2020" gefördert werden.
 
Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Salzburg als vom BMLRT anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt.
Dadurch kann das LFI Salzburg für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen. Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig.
Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.

Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen. Eine Ausnahme besteht bei Veranstaltungen, die der Information über die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft dienen. Hier ist nur ein Kursbeitrag (gefördert) ausgewiesen.

Förderbare Personen
Der geförderte Kursbeitrag kann in der Regel von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:

  • Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
  • Mitarbeitende/r Familienangehörige/r (am Betrieb wohnhaft)
  • zukünftige Hofübernehmer/in (Bestätigung des Betriebes nötig)
  • in der Land- und Forstwirtschaft unselbstständig Tätige (als Nachweis gilt die Anmeldung als zumindest geringfügig Beschäftigter)
Daher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) unbedingt anzugeben, damit das LFI Salzburg den geförderten Kursbeitrag in Rechnung stellen kann. 

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die im Bildungsprogramm bzw. auf der LFI Website sbg.lfi.at angeführten geförderten Kursbeiträge.


 

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Fachbereich: Einkommenskombination, Dienstleistungen

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