Seit 26. November 2015 benötigen berufliche Anwender/innen von Pflanzenschutzmitteln eine Ausbildungsbescheinigung. Diese wird von der Landwirtschaftskammer Salzburg erstellt und gilt für 6 Jahre. Der kleine Sachkundenachweis ist für all jene Personen, deren landwirtschaftliche Ausbildung schon länger als zwei Jahre zurückliegt und so eine verpflichtende fünfstündige Schulung absolvieren müssen. Die Sachkundebescheinigung wird nach Absolvierung der Schulung und folgender Antragstellung durch die Landwirtschaftskammer Salzburg ausgestellt und ist auch gesondert zu bezahlen.
Inhalt:
- Neues Pflanzenschutzmittelgesetz 2014
- Sicherheit beim Pflanzenschutz
- Toxikologie
- Pflanzenschutz in Salzburg
Kursdauer: | 6 Einheiten |
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Zielgruppe: | Pflanzenschutzmittelanwender/innen, die ihre Sachkundigkeit nachweisen müssen, und zwar alle, die bereits eine Ausbildung haben, diese jedoch länger als zwei Jahre zurück liegt. |
Kursbeitrag: |
95,00 € Kursgebühr |
Fachbereich: | Pflanzenbau |
Mitzubringen: | Schreibmaterial, für eine rasche Antragstellung nehmen Sie einen Lichtbildausweis und eine Kopie Ihres Nachweises der fachlichen Grundausbildung mit |
Anrechnung: | 5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung |