Damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen, erinnern wir Sie daran, dass für die Teilnahme an bestimmten ÖPUL-Maßnahmen der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen erforderlich ist. Mit wenigen Ausnahmen müssen diese Schulungen bis spätestens 31.12.2025 abgeschlossen sein. Falls die geforderten Weiterbildungsstunden nicht rechtzeitig absolviert werden, kann dies zu erheblichen Kürzungen der ÖPUL-Maßnahmenprämien führen!