Geflügelvermarkter/innen dürfen aufgrund der Ausnahme für den Bereich Schlachttier- und Fleischuntersuchung ihre Hühner, Gänse, Puten … selber beschauen und vermarkten. Mit der Bestätigung für Beschauerlaubnis, die der/die Teilnehmer/in nach Besuch des Seminars erhält, dürfen Landwirte, ohne Lebend- und Totbeschau durch einen Tierarzt, ihr geschlachtetes Geflügel direkt an die Konsumenten verkaufen.
Inhalt:
• Gesetzliche Rahmenbedingungen
• Richtige Betäubung und Schlachtung
• Hygienemaßnahmen, Lebensmittelsicherheit und Dokumentation
• Geflügelkrankheiten
• Untersuchung, Beurteilung und Beprobung des Schlachtkörpers
Kursdauer: | 8,4 Einheiten |
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Zielgruppe: | Interessierte, die Geflügel halten und selbst vermarkten |
Kursbeitrag: |
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Fachbereich: | Direktvermarktung |