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Kräuterpädagogik

Zertifikatslehrgang

Der Zertifikatslehrgang zielt darauf ab, den Teilnehmenden fachliche und methodische Kompetenzen in den Bereichen biologisches Grundlagenwissen, Artenkenntnis und Ethnobotanik, d.h. Kenntnisse der traditionellen Anwendung und Verwertung von heimischen, nicht kultivierten Pflanzen und Pädagogik zu vermitteln.

Dabei geht es nicht um ausgefallene oder gar seltene Pflanzen, sondern um Pflanzen, die den Menschen auf Schritt und Tritt begleiten und die oft aus Unkenntnis zum unerwünschten, nutzlosen Un-Kraut degradiert werden.

Kräuterpädagog/innen werden geschult, das erlernte Wissen spannend und begreifbar als "Delikatessen am Wegesrand" verpackt weiter zu geben.

Kräuterpädagog/innen sind Naturbotschafter ihrer Region. Sie können ihre Veranstaltungen in Eigenverantwortung auf ihren Höfen oder in Zusammenarbeit mit Tourismusorganisationen, Gastronomie, Schulen und vielen anderen regionalen Einrichtungen anbieten.

Inhalt:

- Persönlichkeitsbildung

- Allgemeine Information: Begriffsbestimmung, Einführung in die Kräuterpädagogik

- Biologisches Grundlagenwissen

- Theoretische und praktische Pflanzenkenntnisse

- Biologisches und kulturhistorisches Hintergrundwissen

- Allgemeine Wildkräuter-Wildgemüsekunde (inkl. Volksheilkräuterkunde), Ökologische Grundkenntnisse, Praktische Wildkräuter- und Wildgemüsekunde

- Recht und Sicherheit

- Marketing / Aktivtag

- Exkursion

- Lehrausgänge

Kursdauer: 160 Einheiten
Kursbeitrag: 2.540,00 €
508,00 € Kursgebühr gefördert
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung (LE) 2014 - 2020

Bildungsförderung für den Ländlichen Raum
Zahlreiche Bildungsmaßnahmen des LFI Salzburg können mit der Förderungsmaßnahme "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft" gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über das "Programm für Ländliche Entwicklung in Österreich 2014 - 2020" gefördert werden.
 
Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Salzburg als vom BMLRT anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt.
Dadurch kann das LFI Salzburg für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen. Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig.
Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.

Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen. Eine Ausnahme besteht bei Veranstaltungen, die der Information über die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft dienen. Hier ist nur ein Kursbeitrag (gefördert) ausgewiesen.

Förderbare Personen
Der geförderte Kursbeitrag kann in der Regel von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:

  • Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
  • Mitarbeitende/r Familienangehörige/r (am Betrieb wohnhaft)
  • zukünftige Hofübernehmer/in (Bestätigung des Betriebes nötig)
  • in der Land- und Forstwirtschaft unselbstständig Tätige (als Nachweis gilt die Anmeldung als zumindest geringfügig Beschäftigter)
Daher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) unbedingt anzugeben, damit das LFI Salzburg den geförderten Kursbeitrag in Rechnung stellen kann. 

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die im Bildungsprogramm bzw. auf der LFI Website sbg.lfi.at angeführten geförderten Kursbeiträge.


 

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Fachbereich: Gesundheit und Ernährung, Natur und Garten, Dienstleistungen
Anrechnung: 9,5 ECTS (wba)

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