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Vom Rüssel bis zum Ringelschwanz

Wie alle Teile vom Schwein komplett verwertet werden können

Schweinefleisch ist ein hochwertiges Lebensmittel und daher soll alles, was sich zum Verzehr eignet, verwendet bzw. verwertet werden.

Für immer mehr Konsument:innen, aber auch Bäuerinnen und Bauern wird es wieder interessanter, den Eigenbedarf an Schweinefleisch in Vierteln, Hälften oder im Ganzen weiterzuverarbeiten.

Der Kursleiter, Lukas Kain - selbst auf einem Bio-Hof aufgewachsen, verfeinerte seine Fähigkeiten zur Lebensmittelverarbeitung in den besten Küchen Österreichs und absolvierte das Studium "Nachhaltiges Lebensmittelmanagement".

Inhalt:

- Feststellung Wert und Qualität von Schweinefleisch

- Zuschnitt zu einzelnen Teilstücken

- Richtiges Lagern und Konservieren von Frischfleisch

- Verarbeiten zu Sulze, Leberstreichwurst, Milzschnitten, Schweineschmalz, Grammeln und grober Bratwurst

Alle Teilnehmenden erhalten am Ende des Kurses ein Fleischpaket mit vielen verschiedenen Produkten.

Kurs in Kooperation mit Bio Austria Salzburg

Diese Veranstaltung wird mit 7 Bio-Austria Weiterbildungsstunden angerechnet.

Eine Weiterbildungsveranstaltung kann nur einmal pro Betrieb angerechnet werden.

Kursdauer: 8,4 Einheiten
Zielgruppe:

Bäuerliche Direktvermarkter:innen, Fleischerverarbeiter:innen und Interessierte

Kursbeitrag: 271,00 € Kursgebühr
138,00 € Kursgebühr gefördert
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung (LE) 2014 - 2020

Bildungsförderung für den Ländlichen Raum
Zahlreiche Bildungsmaßnahmen des LFI Salzburg können mit der Förderungsmaßnahme "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft" gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über das "Programm für Ländliche Entwicklung in Österreich 2014 - 2020" gefördert werden.
 
Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Salzburg als vom BMLRT anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt.
Dadurch kann das LFI Salzburg für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen. Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig.
Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.

Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen. Eine Ausnahme besteht bei Veranstaltungen, die der Information über die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft dienen. Hier ist nur ein Kursbeitrag (gefördert) ausgewiesen.

Förderbare Personen
Der geförderte Kursbeitrag kann in der Regel von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:

  • Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
  • Mitarbeitende/r Familienangehörige/r (am Betrieb wohnhaft)
  • zukünftige Hofübernehmer/in (Bestätigung des Betriebes nötig)
  • in der Land- und Forstwirtschaft unselbstständig Tätige (als Nachweis gilt die Anmeldung als zumindest geringfügig Beschäftigter)
Daher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) unbedingt anzugeben, damit das LFI Salzburg den geförderten Kursbeitrag in Rechnung stellen kann. 

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die im Bildungsprogramm bzw. auf der LFI Website sbg.lfi.at angeführten geförderten Kursbeiträge.


 

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Fachbereich: Direktvermarktung
Mitzubringen: Schürze, Schreibmaterial
Anrechnung: 7 Stunde(n) für BIO-Austria Weiterbildung

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