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Mit dem richtigen Preis zu mehr Erfolg

Preispolitik in der bäuerlichen Gästebeherbergung

In der Gästebeherbergung ist der Verkaufspreis ein wichtiger Erfolgsfaktor und den optimalen Preis festzusetzen eine Herausforderung. Es ist wichtig, dass man das eigene Kostenbewusstsein regelmäßig trainiert und gut über die Höhe der einzelnen Kosten Bescheid weiß. Nur so können Kostenfallen erkannt werden. Genauso wichtig sind die psychologische "Grenzen" und die Stammkundenbindung durch optimale Preismodelle.

25. Oktober 2022 von 13:00 bis 17:00 Uhr beim Maschinenring in St. Johann
mit Maria Rettenwender und Hannes Handlechner, UaB
• Kosten und Arbeitszeitbedarf ermitteln
• Einfache Preiskalkulation und Deckungsbeitragsrechnung
• Wissenswertes über die Wechselwirkung zwischen Preis, Auslastung und Deckungsbeitrag
• Einführung in das Betriebskonzept Urlaub am Bauernhof

9. November 2022 von 9:00 bis 13:00 Uhr beim Hotel Brückenwirt in St. Johann
mit Claudia Brandstätter, bmm
• Preispolitik bei Urlaub am Bauernhof wirkt auf die Qualitätswahrnehmung
• Der Preis spiegelt Professionalität, Unternehmertum und Selbstbewusstsein wider
• Preisstrategien für Urlaub am Bauernhof
• Wer soll welche Preisstrategie für welche Zielgruppe einsetzen?
• Preisdifferenzierung und Belohnungsmöglichkeiten

Kursdauer: 8,4 Einheiten
Kursbeitrag: 175,00 €
90,00 € Kursgebühr gefördert
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung (LE) 2014 - 2020

Bildungsförderung für den Ländlichen Raum
Zahlreiche Bildungsmaßnahmen des LFI Salzburg können mit der Förderungsmaßnahme "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft" gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über das "Programm für Ländliche Entwicklung in Österreich 2014 - 2020" gefördert werden.
 
Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Salzburg als vom BMLRT anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt.
Dadurch kann das LFI Salzburg für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen. Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig.
Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.

Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen. Eine Ausnahme besteht bei Veranstaltungen, die der Information über die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft dienen. Hier ist nur ein Kursbeitrag (gefördert) ausgewiesen.

Förderbare Personen
Der geförderte Kursbeitrag kann in der Regel von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:

  • Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
  • Mitarbeitende/r Familienangehörige/r (am Betrieb wohnhaft)
  • zukünftige Hofübernehmer/in (Bestätigung des Betriebes nötig)
  • in der Land- und Forstwirtschaft unselbstständig Tätige (als Nachweis gilt die Anmeldung als zumindest geringfügig Beschäftigter)
Daher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) unbedingt anzugeben, damit das LFI Salzburg den geförderten Kursbeitrag in Rechnung stellen kann. 

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die im Bildungsprogramm bzw. auf der LFI Website sbg.lfi.at angeführten geförderten Kursbeiträge.


 

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Fachbereich: Dienstleistungen

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