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Sachkundenachweis für Schlachtung - Theorieteil

Fachgerechtes und tierschutzkonformes Schlachten von Tieren

Wer Tiere schlachtet, trägt eine besondere Verantwortung – gegenüber dem Tier, der Lebensmittelsicherheit und dem Verbraucherschutz. Für das Schlachten von Tieren ist ein Sachkundenachweis oder eine gleichwertige Qualifikation gesetzlich vorgeschrieben.

In diesem Kurs erwerben Sie die notwendigen theoretischen Grundlagen zur tierschutzgerechten Schlachtung von Nutztieren wie Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen. Ziel ist es, Tierleid so weit wie möglich zu vermeiden, die Sicherheit der handelnden Personen zu gewährleisten und eine hohe Fleischqualität sicherzustellen.

Inhalt:

  • Gesetzliche und tierschutzrelevante Grundlagen
  • Bedeutung des Tierschutzes bei der Schlachtung und dessen Einfluss auf die Fleischqualität
  • Fachgerechtes Treiben und Führen der Tiere
  • Methoden zur Ruhigstellung, Betäubung und Schlachtung
  • Vorgehen bei Nottötungen
  • Einführung in das Eigenkontrollhandbuch
  • Besonderheiten beim Schlachten von Rindern, Schweinen und kleinen Wiederkäuern
  • Antragstellung und notwendige Unterlagen für den Sachkundenachweis

Im Anschluss an den Theorieteil besteht die Möglichkeit, die theoretische, schriftliche Prüfung für den Sachkundenachweis gemäß der jeweiligen Tierart abzulegen. Für den vollständigen Nachweis ist im Anschluss ein Praxistag zu absolvieren.

Hinweis: Die Teilnahme an der theoretischen Schulung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Der Praxistag findet am 18.01.2027 von 09:00-16:00 Uhr an der LFS Tamsweg statt.

Kursdauer: 8,4 Einheiten
Zielgruppe: Privatpersonen, Direktvermarkter:innen, Landwirt:innen und alle, die Tiere im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit schlachten möchten und dafür den Sachkundenachweis (gem. Tierschutz-Schlachtverordnung 312/2015) für das Schlachten von Tieren benötigen.
Kursbeitrag: 228,00 € Kursgebühr
91,00 € Kursgebühr gefördert
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung (LE) 2014 - 2020

Bildungsförderung für den Ländlichen Raum
Zahlreiche Bildungsmaßnahmen des LFI Salzburg können mit der Förderungsmaßnahme "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft" gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über das "Programm für Ländliche Entwicklung in Österreich 2014 - 2020" gefördert werden.
 
Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Salzburg als vom BMLRT anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt.
Dadurch kann das LFI Salzburg für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen. Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig.
Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.

Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen. Eine Ausnahme besteht bei Veranstaltungen, die der Information über die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft dienen. Hier ist nur ein Kursbeitrag (gefördert) ausgewiesen.

Förderbare Personen
Der geförderte Kursbeitrag kann in der Regel von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:

  • Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
  • Mitarbeitende/r Familienangehörige/r (am Betrieb wohnhaft)
  • zukünftige Hofübernehmer/in (Bestätigung des Betriebes nötig)
  • in der Land- und Forstwirtschaft unselbstständig Tätige (als Nachweis gilt die Anmeldung als zumindest geringfügig Beschäftigter)
Daher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) unbedingt anzugeben, damit das LFI Salzburg den geförderten Kursbeitrag in Rechnung stellen kann. 

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die im Bildungsprogramm bzw. auf der LFI Website sbg.lfi.at angeführten geförderten Kursbeiträge.


 

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Fachbereich: Direktvermarktung

1 verfügbarer Termin

19.11.2026, 09:00 Uhr
freie Plätze
Hallein

Ort: Hallein
Beginn: 19.11.2026, 09:00 Uhr
Ende: 19.11.2026, 17:00 Uhr
Örtlichkeit: Bezirksbauernkammer Hallein, Davisstraße 16, 5400 Hallein
Information: Katharina Hangöbl,
katharina.hangoebl@lk-salzburg.at
Kursnummer: 5-0013496
Trainer:in: Ing. Rosemarie Rotschopf
Mst. Christian Schiefer
Veranstalter: Ländliches Fortbildungsinstitut Salzburg

Detailtermine für diesen Kurs:

19.11.2026, 09:00 - 17:00 Uhr
Bezirksbauernkammer Hallein, Davisstraße 16, 5400 Hallein
18.01.2027, 09:00 - 16:00 Uhr
LFS Tamsweg - Verarbeitungsräume, Preberstraße 7, 5580 Tamsweg
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ANSPRECHPERSON

Katharina Hangöbl
E-Mail katharina.hangoebl@lk-salzburg.at

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