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Zertifikatslehrgang Seminarbäuerin

Seminarbäuerinnen wollen mit heimischen, frischen und saisonalen Produkten beste Lebensmittel auf den Tisch bringen und in den Konsument/innen wieder die Lust am Selbermachen wecken. Sie geben ihr vielfältiges Wissen und ihre Erfahrungen über die Landwirtschaft und regionale Nahrungsmittel mit Leidenschaft und Engagement weiter und zaubern in ihren Kochkursen zu verschiedensten Themen gemeinsam mit den Teilnehmer/innen schmackhafte, abwechslungsreiche und gesunde Mahlzeiten auf den Tisch.

Seminarbäuerinnen sind keine Haubenköchinnen, sie geben aber durch ihre Vermittlungsgabe und der Freude am Umgang mit Menschen ihre Tipps und Kenntnisse zum bewussten Umgang mit Lebensmitteln weiter und schlagen so Brücken zwischen altem bäuerlichem Wissen und heutigen modernen Ansprüchen.

Der 154-stündige Zertifikatslehrgang zur Seminarbäuerin vermittelt die notwendige persönliche, fachliche und organisatorische Kompetenz Kochkurse zu leiten und über fachgerechte Verarbeitung heimischer Lebensmittel informieren zu können.

Inhalt:
- Persönlichkeitsbildung
- Grundlagen der Gesprächsführung
- Kommunikations- und Argumentationstechniken
- Rhetorik und Stimmbildung
- Veranstaltungsorganisation
- Praktische Übungen, Kochpraxis
- Ernährungslehre, Lebensmittelkennzeichnung
- Steuer- und Sozialversicherungsrecht
- Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln

Kursdauer: 154 Einheiten
Kursbeitrag: Kursgebühr - noch nicht bekannt
Kursgebühr gefördert - noch nicht bekannt
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung (LE) 2014 - 2020

Bildungsförderung für den Ländlichen Raum
Zahlreiche Bildungsmaßnahmen des LFI Salzburg können mit der Förderungsmaßnahme "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft" gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über das "Programm für Ländliche Entwicklung in Österreich 2014 - 2020" gefördert werden.
 
Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Salzburg als vom BMLRT anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt.
Dadurch kann das LFI Salzburg für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen. Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig.
Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.

Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen. Eine Ausnahme besteht bei Veranstaltungen, die der Information über die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft dienen. Hier ist nur ein Kursbeitrag (gefördert) ausgewiesen.

Förderbare Personen
Der geförderte Kursbeitrag kann in der Regel von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:

  • Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
  • Mitarbeitende/r Familienangehörige/r (am Betrieb wohnhaft)
  • zukünftige Hofübernehmer/in (Bestätigung des Betriebes nötig)
  • in der Land- und Forstwirtschaft unselbstständig Tätige (als Nachweis gilt die Anmeldung als zumindest geringfügig Beschäftigter)
Daher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) unbedingt anzugeben, damit das LFI Salzburg den geförderten Kursbeitrag in Rechnung stellen kann. 

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die im Bildungsprogramm bzw. auf der LFI Website sbg.lfi.at angeführten geförderten Kursbeiträge.


 

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Fachbereich: Dienstleistungen

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