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Attraktive Zielgruppen für meinen Betrieb: Suchen - Finden - Abholen

In Zukunft gilt es, eine bewusst bestimmte, zum Betrieb passende Zielgruppe abzuholen. Gefunden werden gilt nicht mehr. Abholen ist der Garant für emotionale und ökonomische Erfolge.

Als Zielgruppe versteht man eine Gruppe von Personen, die ein Unternehmen mit seinen Marketingmaßnahmen erreichen möchte, um Produkte oder Dienstleistungen an Sie zu vertreiben. Die Gruppe besteht aus potentiellen zukünftigen Kunden und ist in der Anzahl der Mitglieder unbegrenzt. Wichtig dabei ist, dass die Charaktere innerhalb einer Zielgruppe möglichst homogen sind, sodass Sie gezielt durch Marketingkampagnen erreicht werden können und ein möglichst geringer Streuverlust gewährleistet ist.

Das Abholen von bewusst ausgewählten Zielgruppen macht es auch leicht, sich zu positionieren und Versprechen zu geben.

Auch der Preis ist dann das Resultat der Wertschätzung.

Abholen und lange begleiten ist das Motto der besonders Erfolgreichen.

Abholen bedeutet aber auch, Erwartungen übertreffen und das Alltagsverhalten verändern.

Abgeholte Gäste sind gerne treu und leisten als Botschafter gewaltiges.

Kursdauer: 8,4 Einheiten
Zielgruppe:

Urlaub am Bauernhof Anbieter*innen

Kursbeitrag: 204,00 €
104,00 € Kursgebühr gefördert
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung (LE) 2014 - 2020

Bildungsförderung für den Ländlichen Raum
Zahlreiche Bildungsmaßnahmen des LFI Salzburg können mit der Förderungsmaßnahme "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft" gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über das "Programm für Ländliche Entwicklung in Österreich 2014 - 2020" gefördert werden.
 
Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Salzburg als vom BMLRT anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt.
Dadurch kann das LFI Salzburg für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen. Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig.
Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.

Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen. Eine Ausnahme besteht bei Veranstaltungen, die der Information über die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft dienen. Hier ist nur ein Kursbeitrag (gefördert) ausgewiesen.

Förderbare Personen
Der geförderte Kursbeitrag kann in der Regel von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:

  • Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
  • Mitarbeitende/r Familienangehörige/r (am Betrieb wohnhaft)
  • zukünftige Hofübernehmer/in (Bestätigung des Betriebes nötig)
  • in der Land- und Forstwirtschaft unselbstständig Tätige (als Nachweis gilt die Anmeldung als zumindest geringfügig Beschäftigter)
Daher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) unbedingt anzugeben, damit das LFI Salzburg den geförderten Kursbeitrag in Rechnung stellen kann. 

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die im Bildungsprogramm bzw. auf der LFI Website sbg.lfi.at angeführten geförderten Kursbeiträge.


 

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Fachbereich: Dienstleistungen

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