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37 Kurse verfügbar
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Joghurt, Topfen, Frisch- und ungereifter Weichkäse

für alle, die ihre Milch selber verarbeiten möchten

Nach einer Einführung in die Grundlagen der Milchverarbeitung und die wichtigsten Hygienevorschriften legen Sie auch gleich selbst Hand an und verarbeiten Milch zu Joghurt, Fruchtjoghurt, Topfen, Frisch- und ungereiftem Weichkäse weiter. Sie lernen die Zugaben kennen, welche typisch für die spezifischen Milchprodukte sind sowie alles Wichtige zur Reifezeit, Temperatur, Lagerung, Käsepflege und Verpackung. Sie lernen somit alle Produktionsschritte nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis kennen.

Inhalt:
- theoretische Einführung in die Milchverarbeitung und Hygienevorschriften
- Produktion von Joghurt, Fruchtjoghurt, Topfen, Frisch- und Weichkäse
- verschiedene Verwendungsmöglichkeiten von Weichkäse (eingelegt in Öl mit Kräutern oder Gewürzen, Reifung etc.)
- Temperaturführung
- richtige Lagerung
- korrekte Pflege und Verpackung
- Produktverkostung

Im Kursbeitrag ist das Mittagessen an der Schule inkludiert.

Kursdauer: 7,2 Einheiten
Zielgruppe: für alle, die ihre Milch selber verarbeiten möchten
Kursbeitrag: € 159,00 Kursgebühr incl. Kursunterlagen und Mittagessen
€ 87,00 Kursgebühr gefördert incl. Kursunterlagen und Mittagessen
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung (LE) 2014 - 2020

Bildungsförderung für den Ländlichen Raum
Zahlreiche Bildungsmaßnahmen des LFI Salzburg können mit der Förderungsmaßnahme "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft" gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über das "Programm für Ländliche Entwicklung in Österreich 2014 - 2020" gefördert werden.
 
Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Salzburg als vom BMLRT anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt.
Dadurch kann das LFI Salzburg für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen. Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig.
Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.

Aus diesem Grund sind bei geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen. Eine Ausnahme besteht bei Veranstaltungen, die der Information über die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft dienen. Hier ist nur ein Kursbeitrag (gefördert) ausgewiesen.

Förderbare Personen
Der geförderte Kursbeitrag kann in der Regel von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:

  • Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
  • Mitarbeitende/r Familienangehörige/r (am Betrieb wohnhaft)
  • zukünftige Hofübernehmer/in (Bestätigung des Betriebes nötig)
  • in der Land- und Forstwirtschaft unselbstständig Tätige (als Nachweis gilt die Anmeldung als zumindest geringfügig Beschäftigter)
Daher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) unbedingt anzugeben, damit das LFI Salzburg den geförderten Kursbeitrag in Rechnung stellen kann. 

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die im Bildungsprogramm bzw. auf der LFI Website sbg.lfi.at angeführten geförderten Kursbeiträge.


 

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Fachbereich: Direktvermarktung
Mitzubringen: Hygienebekleidung (wenn vorhanden)

Kein verfügbarer Termin

ARTIKEL ZUM KURS

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Weiterbildungen im Bereich Direktvermarktung

Wie werden Produkte richtig gekennzeichnet?, Woran erkennt man als Verbraucher einen guten Schnaps? oder Wie wird Joghurt, Topfen, Frisch- und ungereifter Weichkäse selbst hergestellt? Sind Themen in diesem Bereich.

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