Sachkundenachweis für Schlachtung

Fachgerechtes und tierschutzkonformes Schlachten von Tieren

Die tierschutzgerechte Schlachtung erfordert fundiertes Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein. In diesem zweitägigen Kurs werden die rechtlichen, fachlichen und praktischen Grundlagen vermittelt, um Tierwohl, Arbeitssicherheit und Fleischqualität bestmöglich zu gewährleisten.

In diesem Kurs erwerben Sie die notwendigen theoretischen Grundlagen zur tierschutzgerechten Schlachtung von Nutztieren wie Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen. Ziel ist es, Tierleid so weit wie möglich zu vermeiden, die Sicherheit der handelnden Personen zu gewährleisten und eine hohe Fleischqualität sicherzustellen.

Inhalt:

  • Gesetzliche und tierschutzrelevante Grundlagen
  • Bedeutung des Tierschutzes bei der Schlachtung und dessen Einfluss auf die Fleischqualität
  • Fachgerechtes Treiben und Führen der Tiere
  • Methoden zur Ruhigstellung, Betäubung und Schlachtung
  • Vorgehen bei Nottötungen
  • Einführung in das Eigenkontrollhandbuch
  • Besonderheiten beim Schlachten von Rindern, Schweinen und kleinen Wiederkäuern
  • Antragstellung und notwendige Unterlagen für den Sachkundenachweis

Im Anschluss an den Theorieteil besteht die Möglichkeit, die theoretische, schriftliche Prüfung für den Sachkundenachweis gemäß der jeweiligen Tierart abzulegen. Für den vollständigen Nachweis ist im Anschluss ein Praxistag zu absolvieren.

Hinweis: Die Teilnahme an der theoretischen Schulung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Der Praxistag findet am 18.01.2027 von 09:00-16:00 Uhr an der LFS Tamsweg statt.

Kursdauer: 8,4 Einheiten
Zielgruppe: Privatpersonen, Direktvermarkter:innen, Landwirt:innen und alle, die Tiere im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit schlachten möchten und dafür den Sachkundenachweis (gem. Tierschutz-Schlachtverordnung 312/2015) für das Schlachten von Tieren benötigen.
Kursbeitrag: 241,00 € Kursgebühr
98,00 € Kursgebühr gefördert
Bildungsförderung der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan 2023-2027

Bildungsförderung der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan 2023-2027

Die Bildungsförderung im Rahmen der ländlichen Entwicklung ist ein zentraler Bestandteil des GAP-Strategieplans 2023–2027.
Der Strategieplan zielt darauf ab, die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern und den Agrarsektor für die Herausforderungen der Zukunft zu stärken.
Bildungsmaßnahmen spielen hierbei eine Schlüsselrolle, da sie den Wissenstransfer, die Innovation sowie die berufliche Qualifikation der Landwirte und der ländlichen Bevölkerung unterstützen.
Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Salzburg als vom BMLFUW anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt. Dadurch kann das LFI Salzburg für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen.

Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig. Aus diesem Grund sind bei allen unseren geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.

Förderbare Personen

Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind.
Ebenso sind alle Personen von Betrieben förderbar, die über eine landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) verfügen. D.h. Lehrkräfte von lfw. Schulen sind förderbar, wenn der Lehrbetrieb der Schule über eine Betriebsnummer verfügt.
Um die Förderung zu erhalten, ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben, damit bei der Abwicklung im LFI der geförderte Kurspreis in Rechnung gestellt werden kann.
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden.

Die Fördermittel werden von Bund, Ländern und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Salzburg unter 050 2595 - 3360.

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Fachbereich: Direktvermarktung

1 verfügbarer Termin

Ort: Hallein
Beginn: 19.11.2026, 09:00 Uhr
Ende: 18.01.2027, 16:00 Uhr
Örtlichkeit: Bezirksbauernkammer Hallein, Davisstraße 16, 5400 Hallein
Information: Katharina Hangöbl,
katharina.hangoebl@lk-salzburg.at
Kursnummer: 5-0013496
Trainer:in: Ing. Rosemarie Rotschopf
Mst. Christian Schiefer
Veranstalter: Ländliches Fortbildungsinstitut Salzburg
19.11.2026, 09:00 - 17:00 Uhr
Bezirksbauernkammer Hallein, Davisstraße 16, 5400 Hallein
18.01.2027, 09:00 - 16:00 Uhr
LFS Tamsweg - Verarbeitungsräume, Preberstraße 7, 5580 Tamsweg
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ANSPRECHPERSON

Katharina Hangöbl