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ZL Schule am Bauernhof

Zertifikatslehrgang

Im Rahmen dieses Lehrgangs werden den Teilnehmenden die erforderlichen organisatorischen, persönlichen und praktischen Fähigkeiten vermittelt, um erfolgreich Schul- oder Kindergartenbesuche auf ihrem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zu planen und umzusetzen. Die zertifizierten Betriebe ermöglichen den Kindern und Jugendlichen im Rahmen des "Schule am Bauernhof" Programms halbtägige, ganztägige oder mehrtägige Hofbesuche, um ihnen ein authentisches Verständnis für das Leben und Arbeiten auf einem Bauernhof zu vermitteln.

Die Inhalte umfassen Bewusstseinsbildung und Kommunikation, Rahmenbedingungen für Schule am Bauernhof (Allgemeines über das Projekt, Steuer- und Sozialversicherungsrecht, Sicherheit am Bauernhof, Hygiene, Erste Hilfe), Angebotsgestaltung (Einführung in Methoden aus der Erlebnispädagogik, Drehbuchgestaltung und Marketing). Eine schriftliche Arbeit und eine Abschlusspräsentation schließen den Zertifikatslehrgang ab.

Voraussetzungen, um Schule am Bauernhof-Betrieb zu werden:

Persönliche Voraussetzungen:

Landwirtschaftliche Grundausbildung (Facharbeiter:in oder Meister:in) oder zumindest 2-jährige praktische Tätigkeit in der Landwirtschaft

Betriebliche Voraussetzungen:

Aktiver landwirtschaftlicher Betrieb mit regionstypischer Form der Bewirtschaftung (die bewirtschaftete Landwirtschaft muss klar ersichtlich sein, keine „Hobby-Betriebe“)

Weg zum Hof ist gut beschildert bzw. Betrieb ist leicht zu finden

Ein Autobus kann ohne Probleme bis zum Betrieb fahren

Bewegungsfläche rund um den Hof ist vorhanden

Ein Raum mit Sitzgelegenheit für die Jause bzw. bei Schlechtwetter

Möglichkeit der Benützung einer Toilette und zum Hände waschen

Verkostung eigener bäuerlicher Produkte

Sicherheitsberatung durch SVS wurde bereits durchgeführt bzw. ist in Planung

Inhaltliche Voraussetzungen:

Es besteht die Bereitschaft, Kinder und Jugendliche auf den Höfen aktiv werden zu lassen.

Es sind genügend zeitliche und personelle Ressourcen für eine qualitativ gute Durchführung der Hofbesuche am Betrieb vorhanden.

Ein detailliertes Drehbuch wurde ausgearbeitet (im Zuge der Ausbildung).

Kursdauer: 88 Einheiten
Zielgruppe:

Sie haben einen aktiven landwirtschaftlichen Betrieb und möchten Kindern und Jugendlichen die Lebensmittelherkunft und das Leben am Bauernhof näherbringen.

Kursbeitrag: 1.326,00 € Kursgebühr
288,00 € Kursgebühr gefördert
Bildungsförderung der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan 2023-2027

Bildungsförderung der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan 2023-2027

Die Bildungsförderung im Rahmen der ländlichen Entwicklung ist ein zentraler Bestandteil des GAP-Strategieplans 2023–2027.
Der Strategieplan zielt darauf ab, die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern und den Agrarsektor für die Herausforderungen der Zukunft zu stärken.
Bildungsmaßnahmen spielen hierbei eine Schlüsselrolle, da sie den Wissenstransfer, die Innovation sowie die berufliche Qualifikation der Landwirte und der ländlichen Bevölkerung unterstützen.
Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Salzburg als vom BMLFUW anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt. Dadurch kann das LFI Salzburg für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen.

Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig. Aus diesem Grund sind bei allen unseren geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.

Förderbare Personen

Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind.
Ebenso sind alle Personen von Betrieben förderbar, die über eine landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) verfügen. D.h. Lehrkräfte von lfw. Schulen sind förderbar, wenn der Lehrbetrieb der Schule über eine Betriebsnummer verfügt.
Um die Förderung zu erhalten, ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben, damit bei der Abwicklung im LFI der geförderte Kurspreis in Rechnung gestellt werden kann.
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden.

Die Fördermittel werden von Bund, Ländern und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Salzburg unter 050 2595 - 3360.

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Fachbereich: Dienstleistungen

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